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Menschenrechte
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Allgemeine Menschenrechte

Schon im Altertum vertraten einige Philosophen die Ansicht, dass jeder Mensch von Natur aus unveräusserliche Grundrechte besitze, die über dem Recht der einzelnen Staaten stehen. Die gesellschaftliche Realität der Antike war aber eine ganz andere: Ein beachtlicher Teil der Bevölkerung hatte als Sklaven so gut wie keine Rechte, und auch Frauen und Kinder waren der Willkür des Familienvaters ausgesetzt, der sogar über Leben und Tod entscheiden konnte. Das Mittelalter brachte hier keine wesentlichen Verbesserungen.

Erst in der frühen Neuzeit kamen entscheidene Impulse zu einer grundlegenden Änderung des Rechtsverständnisses. Konkret festgeschrieben wurden einige Menschenrechte erstmals in der US-amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776 und in der Verfassung von 1789 - allerdings blieb die Sklaverei in den Südstaaten USA bestehen. Als die Nordstaaten unter Berufung auf die Menschenrechte die Abschaffung der Sklaverei forderten, kam es 1861 - 1865 zum Sezessionskrieg. Obwohl sich der Norden militärisch durchsetzte, blieben wesentliche Benachteiligungen der afroamerikanischen Bevölkerung bestehen und wurden noch hundert Jahre später (1950er und frühe 1960er Jahre) von der Bürgerrechtsbewegung angeprangert.

In Europa wurden die Menschenrechte in der revolutionären französischen Verfassung von 1791 zwar festgeschrieben, aber der revolutionäre Terror trat sie mit Füssen. Die Situation verbesserte sich während des 19. Jahrhunderts langsam, allerdings bestanden gravierende Unterschiede zwischen der Situation in Europa selbst und in den europäischen Kolonien.

Nachdem das nationalsozialistische Terrorregime die Menschenrechte aufs schwerste verletzte und Millionen von Menschen umbrachte, wurde 1948 von der UNO die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als weltweit gültige Grundlage der Nachkriegsordnung aufgestellt.

Obwohl die Menschenrechte auf dem Papier von allen Staaten der Welt anerkannt werden, ist es um die praktische Umsetzung nach wie vor schlecht bestellt. Nur in den allerwenigsten Staaten sind die Menschenrechte tatsächlich oberste Leitschnur der Regierungstätigkeit. Dass sich die west- und mitteleuropäischen Länder freiwillig dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unterstellt haben, ihren Einwohnern auch praktisch das Recht zugestehen, die Verletzung von Menschenrechten dort einzuklagen und die Entscheide des Gerichtshofes dann auch noch in die Praxis umsetzen, ist leider die Ausnahme - ausserhalb Europas finden täglich Hunderte schwerster Menschenrechtsverletzungen statt.

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