DEMOKRATIE Gewaltentrennung - ein Mittel zur Verhinderung
von Machtmissbrauch, Korruption und Willkür
j
Gewalten-
trennung
Startseite  Grundlagen
Definition von Demokratie Staatsaufgaben Gewaltentrennung Menschenrechte Rechtsstaatlichkeit Pressefreiheit Religionsfreiheit Gleichberechtigung  Formen der
 Demokratie

Demokratietypen Parteien Wahlsysteme Föderalismus Direkte Demokratie  Geschichte
Antike: Athen/Rom Staatstheorien Revolutionen Kulturkampf Frauenstimmrecht Globalisierung



Thomas Hobbes
Homo homini lupus
 Der Mensch ist des Menschen Wolf
 (Thomas Hobbes) Homo homini lupus - [Der Mensch ist des Menschen Wolf]. Die pessimistische Einschätzung des englischen Philosophen Thomas Hobbes ist nicht ganz unrichtig. Doch seine Idee, dass man deshalb einen "Leitwolf" (König) mit absoluter Machtfülle brauche, machte alles nur noch schlimmer.
mehr ...

Jean-Jacques Rousseau
Jean-Jacques Rousseau Der in Genf geborene Philosoph Jean-Jacques Rousseau glaubte an das Gute im Menschen. Nach seiner Vorstellung sollte man einen Contrat Social [Gesellschaftsvertrag] aushandeln und die Volonté Générale [allgemeiner Wille] ermitteln.
mehr ...


Gotthold Ephraim Lessing
Ringe als Symbol für Weltreligionen Gotthold Ephraim Lessing warb in seiner bekannten Ringparabel für religiöse Toleranz und für ein Wetteifern der Religionen in guten Taten statt dogmatischer Rechthaberei.
mehr ...

Gewaltentrennung

Sobald eine grössere Zahl von Menschen sich als Staat organisiert, treten fast zwangsläufig zwei Probleme auf: Korruption und Willkür.

Die Erfolgsgeschichte der Demokratie in Europa zeigt - gerade auch im vergleich mit anderen politischen Systemen, dass die Demokratie für diese beiden Problembereiche besonders wirksame Regelmechanismen bereit hält. Die breite Diskussion und Abstützung von politischen Entscheidungen und die Möglichkeit, Autoritätspersonen aus ihren Ämter zu entfernen. Dies wird um so deutlicher, wenn man einige häufig gegen die Demokratie vorgebrachte Kritikpunkte bedenkt: Oft wird der Demokratie vorgeworfen, sie begünstige das Mittelmass, statt den besten Ideen zum Durchbruch zu verhelfen und es gehe viel zu lange, bis Entscheide gefällt werden könnten. Beide Punkte wird man - isoliert für sich betrachtet - kaum ernsthaft bestreiten können. Weshalb ist die Demokratie trotzdem ein Erfolg?


Korruption:

Der Staat als Selbstbedienungsladen der Herrschenden

Eines der grössten Probleme jedes Staatswesens besteht darin, dass die Regierenden und Beamten der Versuchung ausgesetzt sind, die Staatsgeschäfte nicht zum Wohle der gesamten Bevölkerung zu führen, sondern sich selbst zu bereichern und Günstlingen (Familien- und Clan-Angehörige, politische Freunde oder grosszügige Wahlkampfspender, inkl. Firmen) irgendwelche Vorteile zu verschaffen.

Das Problem der Korruption existiert an sich in allen Kulturen der Erde und es ist auch nicht an eine bestimmte soziale Schicht gebunden. Fast alle Menschen erliegen dieser Versuchung, wenn sie einerseits ein Amt ausüben, das Macht und Einfluss verleiht und andererseits nicht mit Strafe für den Missbrauch staatlicher Macht und die Veruntreuung des Volksvermögens zu rechnen brauchen: Macht korrumpiert. Wenn Unterschiede zwischen den Kulturen auszumachen sind, dann hauptsächlich bei den gesetzlichen Massnahmen und Mitteln gegen die Korruption und bei deren Anwendung.

Nach dem verheerenden dreissigjährigen Krieg (1618-1648) erhofften sich viele in Europa von einem starken König die Lösung der endlosen Machtkämpfe zwischen rivalisierenden lokalen Fürsten. Die Kehrseite des Absolutismus [Konzentration aller Macht auf den König] war allerdings ein erschreckendes Anwachsen der Günstlingswirtschaft und der Korruption.


Willkür:

Die Bestrafung der Unschuldigen

Der Absolutismus verschärfte auch ein weiteres Problem der staatlichen Machtausübung: Zwar ist es unbestritten, dass der Staat Verbrecher zur Rechenschaft ziehen muss, doch in der Praxis ist es bis heute nicht immer einfach, den wirklichen Täter zu finden. Zudem kommt es bis heute erschreckend häufig vor, dass absolutistisch Herrschende ihnen unliebsame Personen unter dem Vorwand willkürlicher, falscher Anschuldigungen ins Gefängnis stecken oder gar hinrichten lassen.


Kontrolle ist notwendig

Wer kann die Herrschenden kontrollieren?

Die Problematik der Korruption und der Willkür lässt sich, wenn schon nicht vollständig lösen, so doch immerhin wesentlich entschärfen, wenn die Herrschenden und ihre Beamten selbst in der Ausübung der staatlichen Macht kontrolliert werden.

Die entscheidenden theoretischen Überlegungen zur Kontrolle der Macht gehen auf den englischen Philophen John Locke und den Franzosen Charles de Secondat, Baron de La Brède et de Montesquieu (1689 - 1755) zurück. In seinen 1721 anonym (ohne Nennung seines Namens) veröffentlichten "Persischen Briefen" kritisierte Montesquieu die Zustände im absolutistisch regierten Frankreich scharf und entwickelte John Lockes Idee der Gewaltenteilung im Staat weiter. Dieses Prinzip unterscheidet drei staatliche Gewalten und ist in allen modernen Staatsverfassungen ganz wichtig:

  • Legislative [gesetzgebende Gewalt]:
    Parlament, gewählte Vertretung des Volkes
  • Exekutive [ausführende Gewalt]:
    Regierung und Verwaltung
  • Judikative [richterliche Gewalt]
    Gerichte

Legislative, Exekutive und Judikative sollen sich gegenseitig kontrollieren, damit nicht einzelne Personen oder Gruppen zu mächtig werden und sich selbst Vorteile verschaffen, statt dem Gemeinwohl zu dienen.

Darauf, wie genau die gegenseitige Kontrolle der drei staatlichen Gewalten funktionieren soll, hat Montesquieu noch keine abschliessende Antwort geben können. Seither wurde das Prinzip der Gewaltentrennung in vielen Varianten ausprobiert. Dabei hat es sich gezeigt, dass die Details letzlich nicht entscheidend sind. Viel wichtiger ist, dass eine grosse Mehrheit der Bevölkerung das Prinzip der Gewaltenteilung anerkennt und sich traut, sich gegen Willkür von Beamten und Korruption zu wehren. Das allerdings setzt voraus, dass ein Bürger, der sich wehrt, dafür nicht bestraft wird. Die Gewaltentrennung kann

In der Praxis kommt es somit darauf an, dass Parlament, Regierung, Beamte (insbesondere Polizisten) und Richter voneinander unabhängig sind und die verschiedenen Bevölkerungsgruppen auf jeder Ebene angemessen vertreten sind. Nur so ist - unabhängig von den Details der Kontrollmechanismen - gewährleistet, dass die Beschwerde eines ungerecht behandelten Bürgers vor Gericht auch anerkannt wird. Umgekehrt ist es gefährlich, wenn die staatlichen Ämter fast ausschliesslich von Anghörigen einer ethnischen oder religiösen Mehrheit besetzt werden und die Minderheiten nicht angemessen vertreten sind.

Ob die Gewaltenteilung in einem Staat funktioniert zeigt sich denn auch recht zuverlässig daran, wie Angehörige von ethnischen oder religiösen Minderheiten von den staatlichen Stellen behandelt werden. Werden sie von den Behörden aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Minderheit benachteiligt und haben sie vor Gericht selbst bei offensichtlichen Verstössen der Staatsorgane gegen das Gesetz keine Chance, ihr Recht zu erhalten, dann funktioniert die Gewaltentrennung nicht sauber.

Die west- und mitteleuropäischen Staaten haben sich deshalb im Europarat zusammen geschlossen und freiwillig dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unterstellt. Der Gerichtshof kann von den EinwohnerInnen aller Mitgliedsstaaten angerufen werden, wenn sie sich von den Behörden ihres Landes in ihren grundlegenden Menschenrechten verletzt fühlen.

zurück: Staatsaufgaben Staatsaufgaben Demokratie: Grundzüge und Geschichte einer anspruchsvollen Staatsform
Definition von Demokratie
Menschenrechte Weiter: Menschenrechte
Haftungsausschluss demokratie.geschichte-schweiz.ch © 2004-2008 Alle Rechte vorbehalten Impressum