Wahlsysteme im Wettstreit Majorzsystem contra Proporzsystemj |
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Mehrheitswahlrecht gegen VerhältniswahlrechtDarüber, mit welchem Wahlsystem eine gerechte Vertretung des Volkes, die Auswahl der besten VolksvertreterInnen sowie stabile politische Verhältnisse gewährleistet werden können, gehen die Meinungen auseinander. Grundsätzlich gibt es zwei Wahlsysteme, die beide sowohl Vorteile als auch Nachteile aufweisen:
Besonderheiten des Proporzsystems in der SchweizWie wählt man in der Schweiz?Einige Besonderheiten verfeinern das Proporzwahlrecht in der Schweiz so, dass die wesentlichen echten Vorteile des Majorzwahlrechtes gleich mit inbegriffen sind und der Wählerwille sehr differenziert zum Ausdruck gebracht werden kann. Genial daran ist, dass man sich sowohl ganz einfach für eine Partei als auch für einzelne besonders herausragende KandidatInnen entscheiden kann. Es bleibt zudem den Wahlberechtigten überlassen, ob sie einfach eine vorgedruckte Parteiliste auswählen oder sich im Detail mit den doch recht komplizierten Regeln für die gezielte Auswahl von KandidatInnen auseinander setzen wollen. ListenverbindungenDas Proporzverfahren gewährt an sich schon kleineren Parteien eine faire Chance, Sitze zu erhalten. Trotzdem muss eine Partei eine ansehnliche Stimmenzahl auf sich vereinigen, um auch im Parlament vertreten zu sein. Es ist nicht zu bestreiten, dass einerseits nach wie vor recht grosse programmatische Unterschiede zwischen der Politik der bürgerlichen Parteien (in der Schweiz: Freisinnig - Demokratische Partei FDP, Schweizerische Volkspartei SVP und Christlichdemokratische Volkspartei CVP sowie einige sehr kleine Parteien) und derjenigen der Linksparteien (Sozialdemokratische Partei SP, Grüne) bestehen, während andererseits die Unterschiede innerhalb der beiden Lager in sehr vielen Fragen nicht allzu ausgeprägt sind. Gerade in kleineren Kantonen, wo weniger als 10 Nationalratssitze zu vergeben sind, bestünde beim einfachen Proporzwahlrecht die Gefahr, dass jede Stimme für eine kleinere Partei "verloren" wäre, weil diese Partei zuwenige Stimmen für einen Sitz erhalten könnte. Das Prinzip der Listenverbindung schafft hier Abhilfe: erreichen zwei sich nahestehende Parteien, deren Listen als verbundene Listen eingereicht werden, zusammen die nötige Stimmenzahl für wenigstens einen Sitz, so bekommt wenigstens die stärkere der beiden Parteien den Sitz zugesprochen. So sind einerseits Listenverbindungen zwischen den Sozialdemokraten und den Grünen recht häufig, während andererseits grosse Parteien mit mehreren, untereinander verbundenen Teillisten (z.B. einer Stammliste, einer Frauenliste und einer Liste der Jungpartei) antreten. Im Zusammenspiel mit weiteren schweizerischen Feinheiten wie leeren Zeilen, Streichen, Panaschieren und Kumulieren erlaubt dies eine sehr differenzierte Berücksichtigung des Wählerwillens. StreichenEs ist erlaubt, beliebige KandidatInnen von der Wahlliste zu streichen und damit die übrigen KandidatInnen auf dem Wahlzettel zu bevorzugen. Gestrichene (leere) Zeilen sind allerdings nicht ganz unbedeutend, weil auch sie als Stimmen für die Partei zählen, die im Kopf der Liste aufgeführt ist. KumulierenBei der schweizerischen Variante des Proportionalwahlrechts darf jeder Kandidat bzw. jede Kandidatin auf einer Liste einmal oder zweimal vorkommen. Der Fachausdruck für das Verdoppeln heisst Kumulieren [lateinisch: anhäufen]. PanaschierenBei der schweizerischen Variante des Proportionalwahlrechts ist es auch möglich, einige KandidatInnen von einer anderen Liste bzw. Partei auf leere (bzw. gestrichene) Zeilen der bevorzugten Liste zu übernehmen und damit gewissermassen die Parteien auf dem Wahlzettel zu "mischen" [panaschieren = mischen].
Streichen, Kumulieren und Panaschieren können miteinander frei
kombiniert werden. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass nicht mehr Namen auf dem
Wahlzettel stehen, als Sitze im betreffenden Wahlkreis zu vergeben sind
und dass kein Name mehr als zweimal auf der Liste steht.
Achtung: kleine Parteien setzen ihre wenigen KandidatInnen oft schon kumuliert
(doppelt) auf die vorgedruckten Listen!
Auszählungsverfahren und SitzzuteilungDas Auszählungsverfahren ist mehrstufig. Dabei sind - entprechend dem Wahlrecht - zwei Hauptschritte mit diversen Zwischenschritten und Feinheiten nötig:
In der Praxis werden oft die unveränderten Listen zuerst ausgezählt. Daraus ergeben sich erste Trendmeldungen und Hochrechnungen. Das Auszählen der veränderten Listen (mit gestrichenen, kumulierten und panaschierten KandidatInnen) dauert naturgemäss viel länger. Erzielt eine Partei mehr Panaschiergewinne [d.h. werden ihre Kandidaten häufiger auf die Grundlisten anderer Parteien geschrieben] als Panaschierverluste [Kandidaten der eigenen Liste werden mit parteifremden KandidatInnen überschrieben], so weicht das Endergebnis von den provisorischen Trends (die aufgrund der Zählung der unveränderten Listen entstanden sind) z.T. beträchtlich ab. Scheidet ein Parlamentsmitglied während der Amtszeit aus - z.B. durch Tod oder Wohnsitzwechsel - rückt automatisch die nächstplatzierte Person der gleichen Liste nach - Ersatzwahlen erübrigen sich somit fast immer. Ganz schön kompliziert - und doch genial einfachZusammenfassend lässt sich sagen, dass das recht komplizierte schweizerische Proporzwahlrecht
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