DEMOKRATIE Wahlsysteme im Wettstreit
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Mehrheitswahlrecht gegen Verhältniswahlrecht

Darüber, mit welchem Wahlsystem eine gerechte Vertretung des Volkes, die Auswahl der besten VolksvertreterInnen sowie stabile politische Verhältnisse gewährleistet werden können, gehen die Meinungen auseinander. Grundsätzlich gibt es zwei Wahlsysteme, die beide sowohl Vorteile als auch Nachteile aufweisen:

  • Majorzsystem [Mehrheitswahlrecht]

    Beim Majorzwahlsystem ist pro Wahlkreis nur ein(e) Abgeordnete(r) zu wählen. Der Ausgang der Wahl wird ganz wesentlich dadurch bestimmt, welche Wählerschichten in den einzelnen Wahlkreisen eine - gegebenenfalls auch nur sehr knappe Mehrheit haben. Die Art, wie die Grenzen der Wahlbezirke gezogen werden [so genannte Wahlkreisgeometrie] verschafft gar nicht allzu selten einer Partei aufgrund unterschiedlicher Grösse oder Verteilung der Wählerschichten auf die Wahlkreise eine satte Mehrheit im Parlament, obwohl die unterlegene(n) Partei(en) im ganzen Land insgesamt mehr Wählerstimmen erhalten haben - nur eben in den "falschen" Wahlkreisen. Dem Majorzsystem haftet somit nicht ganz zu Unrecht der Beigeschmack von Manipulation und Wahlbetrug an. Umgekehrt begünstigt das Majorzwahlrecht die Wahl starker Persönlichkeiten.

  • Proporzsystem [Verhältniswahlrecht]

    Das Proporzwahlsystem geht davon aus, dass nicht einzelne Abgeordnete für die Politik entscheidend sind, sondern politische Parteien und ihre Programme. Deshalb werden beim Proporzwahlrecht grössere Wahlkreise gebildet, in denen mehrere Sitze zu vergeben sind. Die Sitze werden proportional zur Anzahl der für eine bestimmte Partei abgegebenen Stimmen unter die Parteien verteilt. Damit werden Manipulationen durch Wahlkreisarithmetik weitgehend ausgeschlossen und auch kleinere Parteien haben eine faire Chance, entsprechend der Stärke ihrer Wählerbasis gewählt zu werden.


Besonderheiten des Proporzsystems in der Schweiz

Wie wählt man in der Schweiz?

Einige Besonderheiten verfeinern das Proporzwahlrecht in der Schweiz so, dass die wesentlichen echten Vorteile des Majorzwahlrechtes gleich mit inbegriffen sind und der Wählerwille sehr differenziert zum Ausdruck gebracht werden kann. Genial daran ist, dass man sich sowohl ganz einfach für eine Partei als auch für einzelne besonders herausragende KandidatInnen entscheiden kann. Es bleibt zudem den Wahlberechtigten überlassen, ob sie einfach eine vorgedruckte Parteiliste auswählen oder sich im Detail mit den doch recht komplizierten Regeln für die gezielte Auswahl von KandidatInnen auseinander setzen wollen.


Listenverbindungen

Das Proporzverfahren gewährt an sich schon kleineren Parteien eine faire Chance, Sitze zu erhalten. Trotzdem muss eine Partei eine ansehnliche Stimmenzahl auf sich vereinigen, um auch im Parlament vertreten zu sein. Es ist nicht zu bestreiten, dass einerseits nach wie vor recht grosse programmatische Unterschiede zwischen der Politik der bürgerlichen Parteien (in der Schweiz: Freisinnig - Demokratische Partei FDP, Schweizerische Volkspartei SVP und Christlichdemokratische Volkspartei CVP sowie einige sehr kleine Parteien) und derjenigen der Linksparteien (Sozialdemokratische Partei SP, Grüne) bestehen, während andererseits die Unterschiede innerhalb der beiden Lager in sehr vielen Fragen nicht allzu ausgeprägt sind. Gerade in kleineren Kantonen, wo weniger als 10 Nationalratssitze zu vergeben sind, bestünde beim einfachen Proporzwahlrecht die Gefahr, dass jede Stimme für eine kleinere Partei "verloren" wäre, weil diese Partei zuwenige Stimmen für einen Sitz erhalten könnte.

Das Prinzip der Listenverbindung schafft hier Abhilfe: erreichen zwei sich nahestehende Parteien, deren Listen als verbundene Listen eingereicht werden, zusammen die nötige Stimmenzahl für wenigstens einen Sitz, so bekommt wenigstens die stärkere der beiden Parteien den Sitz zugesprochen. So sind einerseits Listenverbindungen zwischen den Sozialdemokraten und den Grünen recht häufig, während andererseits grosse Parteien mit mehreren, untereinander verbundenen Teillisten (z.B. einer Stammliste, einer Frauenliste und einer Liste der Jungpartei) antreten. Im Zusammenspiel mit weiteren schweizerischen Feinheiten wie leeren Zeilen, Streichen, Panaschieren und Kumulieren erlaubt dies eine sehr differenzierte Berücksichtigung des Wählerwillens.



Streichen

Es ist erlaubt, beliebige KandidatInnen von der Wahlliste zu streichen und damit die übrigen KandidatInnen auf dem Wahlzettel zu bevorzugen. Gestrichene (leere) Zeilen sind allerdings nicht ganz unbedeutend, weil auch sie als Stimmen für die Partei zählen, die im Kopf der Liste aufgeführt ist.


Kumulieren

Bei der schweizerischen Variante des Proportionalwahlrechts darf jeder Kandidat bzw. jede Kandidatin auf einer Liste einmal oder zweimal vorkommen. Der Fachausdruck für das Verdoppeln heisst Kumulieren [lateinisch: anhäufen].


Panaschieren

Bei der schweizerischen Variante des Proportionalwahlrechts ist es auch möglich, einige KandidatInnen von einer anderen Liste bzw. Partei auf leere (bzw. gestrichene) Zeilen der bevorzugten Liste zu übernehmen und damit gewissermassen die Parteien auf dem Wahlzettel zu "mischen" [panaschieren = mischen].


Streichen, Kumulieren und Panaschieren können miteinander frei kombiniert werden. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass nicht mehr Namen auf dem Wahlzettel stehen, als Sitze im betreffenden Wahlkreis zu vergeben sind und dass kein Name mehr als zweimal auf der Liste steht. Achtung: kleine Parteien setzen ihre wenigen KandidatInnen oft schon kumuliert (doppelt) auf die vorgedruckten Listen!


Auszählungsverfahren und Sitzzuteilung

Das Auszählungsverfahren ist mehrstufig. Dabei sind - entprechend dem Wahlrecht - zwei Hauptschritte mit diversen Zwischenschritten und Feinheiten nötig:

  • Die Anzahl der Sitze wird nach Parteistimmen verteilt, wobei
    • die in einer Listenverbindung zusammen geschlossenen Parteien zunächst als eine Partei behandelt werden (Schritt 1a) und dann innerhalb der Listenverbindung auf die daran beteiligten Parteien aufgeteilt werden (Schritt 1b)
    • Als Parteistimmen zählen:
      - Gültige Stimmen für eine Person aus der Parteiliste
      - Leere (oder gestrichene) Linien auf einer Liste,
        die im Kopf eine Parteibezeichnung trägt
  • Die Gewählten Personen werden innerhalb der Parteiliste nach den individuell erhaltenen Stimmen bestimmt. Die leeren Linien spielen in dieser Runde keine Rolle mehr.

In der Praxis werden oft die unveränderten Listen zuerst ausgezählt. Daraus ergeben sich erste Trendmeldungen und Hochrechnungen. Das Auszählen der veränderten Listen (mit gestrichenen, kumulierten und panaschierten KandidatInnen) dauert naturgemäss viel länger. Erzielt eine Partei mehr Panaschiergewinne [d.h. werden ihre Kandidaten häufiger auf die Grundlisten anderer Parteien geschrieben] als Panaschierverluste [Kandidaten der eigenen Liste werden mit parteifremden KandidatInnen überschrieben], so weicht das Endergebnis von den provisorischen Trends (die aufgrund der Zählung der unveränderten Listen entstanden sind) z.T. beträchtlich ab.

Scheidet ein Parlamentsmitglied während der Amtszeit aus - z.B. durch Tod oder Wohnsitzwechsel - rückt automatisch die nächstplatzierte Person der gleichen Liste nach - Ersatzwahlen erübrigen sich somit fast immer.


Ganz schön kompliziert - und doch genial einfach

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das recht komplizierte schweizerische Proporzwahlrecht

  • von denjenigen, die sich um die Feinheiten nicht kümmern wollen, ausgesprochen einfach ausgeübt werden kann (man braucht lediglich eine von rund einem Dutzend vorgedruckten Wahllisten unverändert in die Wahlurne bzw. in das Stimmkuvert zu legen)
  • denjenigen, die ihren Wählerwillen differenziert zum Ausdruck bringen wollen, dazu griffige Instrumente zur Verfügung stellt
  • die Auswahl von echten Persönlichkeiten ebenso gut gewährleistet wie das Majorzsytem, ohne dass dessen gravierende Ungerechtigkeiten in Kauf zu nehmen sind.
    Ausnahmsweise kann man mit dem ausgeklügelten Schweizer Verhältniswahlrecht also einmal das haben, was im allgemeinen sonst nicht zu bekommen ist: "den Fünfer und das Weggli".



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