DEMOKRATIE Gleichberechtigung -
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Der lange Weg
der Schweiz zum
Frauenstimmrecht
Geschichte des Frauenstimmrechts in der Schweiz Die Schweiz, eine der ältesten Demokratien der Welt, war bei der Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Frauen weltweit eines der letzten Länder.
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Gleichberechtigung

Moderne Demokratie darf sich nicht einfach damit begnügen, die Mehrheit entscheiden zu lassen und Minderheiten (insbesondere, aber nicht nur, religiöse) am Rande der Gesellschaft ihr eigenes Leben führen zu lassen. Eine wirklich funktionierende Demokratie muss sich vielmehr daran prüfen lassen, ob sie ihre Minderheiten auch aktiv in die Entscheidfindung einbezieht und jede einzelne Person wirksam vor Benachteiligungen aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Minderheitengruppe schützt. Es ist in Europa und insbesondere in der Schweiz noch nicht so lange her, dass die grösste "Minderheit" (eigentlich die Bevölkerungsmehrheit), nämlich die Frauen, von der politischen Mitbestimmung ausgeschlossen waren. Auch heute noch bestehen im Bereich der Wirtschaft nach wie vor Ungleichgewichte.


Die Frauenfrage: Emanzipation und Frauenrechte

Während Jahrhunderten herrschte in Europa das Vorurteil, Frauen seien weder zu höherer Bildung noch zu selbstständigem Handeln zur Ausübung von Staatsämtern fähig. Dieses Vorurteil wurde auch von den Philosophen der Aufklärung (vielleicht abgesehen von Ausnahmen, die heute kaum mehr bekannt sind) nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Erst im 19. Jahrhundert formierte sich eine Frauenbewegung, die politische und wirtschaftliche Gleichberechtigung für die Frauen einforderte.



Das Frauenwahlrecht

Einführung des Frauenwahlrechts in einigen Staaten des westlichen Kulturkreises:

  • 1917 Sowjetunion
  • 1918 Österreich
  • 1919 Deutschland
  • 1920 USA
  • 1928 Grossbritannien
  • 1944 Frankreich
  • 1945 Italien
  • 1971 Schweiz

Der Durchbruch für das Frauenwahlrecht wie auch für andere Aspekte der Gleichberechtigung kam also erst im 20. Jahrhundert. Dabei gingen tendenziell diejenigen Länder voraus, die eine moderne Verfassung erst spät einführten, während die Schweiz trotz (oder vielleicht etwa gar wegen?) ihrer langen demokratischen Tradition weit hinterher hinkte.

Es scheint, dass eine fortschrittliche Regelung in einem grossen Paket (z.B. mit der Abschaffung der Monarchie in der Sowjetunion, Österreich und Deutschland) einfacher einzuführen ist, als über die Änderung einer bestehenden demokratischen Ordnung, die sich grundsätzlich sehr gut bewährt hat.


Weitere Ereignisse auf dem Weg zur Gleichberechtigung

Die folgende Aufstellung von Ereignissen aus der jüngeren Geschichte der Schweiz, die für die Gleichstellung der Frauen wesentlich sind, zeigt, dass gesellschaftliche Veränderungen auch oder gerade in einer demokratischen Gesellschaft viel Zeit brauchen und die konsequente Umsetzung auch nach klaren Grundsatzentscheiden immer wieder durch Bremsmanöver konservativer Kreise gefährdet wird.

1981 Der Gleichstellungsartikel (gleiche Rechte für Mann und Frau) wird in der Volksabstimmung vom 14. Juni in die Bundesverfassung aufgenommen.
1983 Die bürgerliche Parlamentsmehrheit verhindert die Wahl der Sozialdemokratin Lilian Uchtenhagen in den Bundesrat.
1984 Elisabeth Kopp (FDP) wird als erste Frau in den Bundesrat gewählt.
1985 Gegen die Revision des Eherechts, das den Frauen endlich gleiche Rechte in der Ehe bringt, haben die SVP und Gewerbekreise das Referendum ergriffen. Am 22. September wird das revidierte Eherecht mit 921'743 Ja (55%) gegen 762'619 Nein (45%) bei einer Stimmbeteiligung von 41% angenommen.
2003 Die Kämpfe der Grossmütter scheinen vergessen, das mühsam Errungene selbstverständlich. Auffallend viele junge Frauen wenden sich bei den Nationalratswahlen ausgerechnet jener Partei (SVP) zu, die seit Jahrzehnten systematisch jede Vorlage für die Gleichberechtigung der Frauen bekämpft hat.
2004 Am 26.9. nimmt das Volk in einer Referendumsabstimmung eine konkret anwendbare gesetzliche Regelung für die seit 1946 in der Verfassung verankerte Mutterschaftsversicherung (Lohnfortzahlung bei Arbeitsunterbruch nach der Geburt) an. In den Jahrzehnten davor waren mehrere Anläufe für eine Umsetzung der Verfassungsbestimmung gescheitert. Das Referendum gegen die nun vom Volk gutgeheissene Regelung wurde von der SVP ergriffen, obwohl sich Wirtschafts- und Gewerbeverbände für die Vorlage ausgesprochen hatten.
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